Es ist vermehrt vorgekommen, dass Rechnungen massiv verspätet oder noch schlimmer gar nicht bezahlt wurden.

Leider sahen wir uns deshalb gezwungen, unsere Lieferbedingungen und AGB 's per Februar 2013 zu ändern.
Wir bedauern diese Änderung ausserordentlich, trifft sie auch Kunden, die uns unseren prompten Service mit pünktlicher Zahlung danken.

Wir freuen uns, wenn wir Sie zu unseren treuen Kunden zählen dürfen und beliefern Sie ab der dritten Bestellung gerne gegen Rechnung. 
(Die Option Zahlung gegen Rechnung ist nur bei Anmeldung als Kunde möglich.)
Zahlungsfrist: Innert 10 Tagen nach Warenerhalt.
Die ersten zwei Bestellungen werden nach Eingang Ihrer Vorauszahlung umgehend ausgeführt.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Teillieferungen machen.

Wir akzeptieren Postcard, VISA, Mastercard und Twint.
Hinweis: Funktioniert die Zahlung mit der Karte nicht, so liegt das nicht am Shop, sondern weil zB Six Payment, Twint oder Postfinance Probleme haben.

Unsere Kontendaten für die Vorauszahlung:

Postfinance: IBAN CH70 0900 0000 6017 2354 5
Pik Pik GmbH, 5037 Muhen

Wir versenden für die Vorauszahlung keine Einzahlungsscheine. Wünschen Sie diesen, bitten wir um Mitteilung beim Bestellvorgang
unter "Ihre Anmerkungen". Dann übermitteln wir Ihnen die Rechnung und den QR-Code per Mail.

Bei Bestellungen von einem Warenwert unter Fr. 20.00 wird ein Mindermengenzuschlag von Fr. 4.00 erhoben.

An dieser Stelle möchten wir allen Kunden unseren Dank aussprechen, die uns ihre Zufriedenheit per Brief, Mail oder telefonisch mitteilen. Dies gibt uns die Gewissheit und Antrieb, PikPik weiterhin nach unseren Grundsätzen weiterzuführen.

Unsere Grundsätze:

- zuverlässige und umgehende Lieferung ist oberstes Gebot! (eigenes Warenlager!)

- Es werden nur einwandfreie Produkte geliefert.  Werden uns Produktemängel mitgeteilt, werden diese überprüft und mangelhafte oder minderwertige Produkte werden aus dem Sortiment gestrichen.

- Fehler können passieren. Sei es bei uns oder beim Kunden. Dann ist es uns wichtig, diese zu korrigieren und eine gute Lösung zu finden.

- Anregungen und Tipps von Kunden werden ernst genommen und wenn möglich umgesetzt

jedoch:

- Ausstehende Zahlungen werden konsequent über den Rechtsweg eingefordert.
- Auch Kleinbeträge und Mahngebühren werden ebenfalls über den Rechtsweg eingefordert.

Sollte sich herausstellen, dass dem Kunden bereits bei der Bestellung bekannt war, dass er die Rechnung nicht bezahlen kann, erfolgt eine Anzeige wegen Betrug.
Ebenso bei falschen Angaben mit dem Zweck ein Betreibungsverfahren zu erschweren, rsp. verhindern.